Gaspreis darf sich nicht nur am Heizölpreis orientieren
Die Karlsruher Richter haben heute ein wichtiges Urteil gefällt, das Verbraucher und Energieversorger gleichermaßen betrifft: Die ausschließliche Gaspreisbindung an leichtes Heizöl stellt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. Sie ermöglicht es den Energieversorgern, zusätzliche Gewinne zu erzielen. Das Gericht hält dies für unzulässig.